Aufnahme in die 5. Klasse (2010 / 11)
Aufnahme in den grundständigen Zweig (5. Klasse) des
Bertha-von-Suttner-Gymnasiums
für das Schuljahr 2010/11
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen einige wichtige Hinweise für die Aufnahme Ihres Kindes in die
5. Klasse des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums geben, damit Sie das Gefühl haben, umfassend informiert und beraten zu sein.
Das Beratungsgespräch
In einem Beratungsgespräch möchten wir Sie und Ihre Tochter/Ihren Sohn gern kennen lernen. Wir widmen uns Ihren Fragen und stehen Ihnen beratend bei der Frage zur Seite, ob die Wahl eines grundständigen Gymnasiums mit Latein ab Klasse 5 für Ihr Kind die richtige ist.
· Bitte vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat einen Termin für den Zeitraum vom 16. November 2009 bis spätestens 06. März 2010.
· Wir bitten Sie, neben den letzten Zeugnissen Ihres Kindes auch ein Passphoto und etwaige Gutachten (z.B. der Schulpsychologie) mitzubringen.
· Während des Gesprächs werden wir versuchen, uns einen Eindruck vom Leistungsstand Ihres Kindes in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde zu machen.
· Sollten Sie aus wichtigen Gründen den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig Bescheid zu geben.
Die offizielle Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass das Beratungsgespräch noch keine offizielle Anmeldung ist. Bleiben Sie bei Ihrem Aufnahmewunsch, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
· das offizielle Anmeldeformular (von der Grundschule zu erhalten)
· ein Gutachten der Grundschule
· das Halbjahreszeugnis 2009/10
Wir bitten Sie, diese Unterlagen nach dem Halbjahrestermin schnellstmöglich bei uns einzureichen, erst dann haben Sie Ihr Kind verbindlich angemeldet. Bitte beachten Sie, dass die Senatsverwaltung einen offiziellen Zeitraum für die Anmeldung der 5. Klassen vorgesehen hat. Dieser ist für unsere Schule vom 01. März bis 12. März 2010. Das bedeutet, dass Ihre vollständigen Unterlagen bis spätestens 12. März 2010 bei uns eingegangen sein müssen.
Entscheidung über die Aufnahme – Auswahlkriterien
Gemäß dem Genehmigungsschreiben zum Schulversuch „altsprachlicher Bildungsgänge an Gymnasien ab Klassenstufe 5“ vom 25.11.2005 gelten folgende Regelungen:
„für die Aufnahme in einen altsprachlichen Bildungsgang in Klassenstufe 5 finden die Regelungen des Schulgesetzes über die Aufnahme in den weiterführenden Schulen in Jahrgangsstufe 7 mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Auswahlkriteriums der Erreichbarkeit der Schule von der Wohnung (§56, Abs. 5 Satz 3, Nr. 5 des Schulgesetzes) die aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht gebildete Notensumme tritt“
Wann erhalten Sie Bescheid?
Wir sind um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Aufnahmewunsches bemüht. Die endgültige Aufnahme wird jedoch durch den Schulträger (Bezirksamt Reinickendorf) vollzogen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Randelhoff-Szulczewski
(Schulleiterin) |